Ausschreibung Aktionstopf
Der Aktionstopf ist offen für viele Arten von Projekten, wir freuen uns auf Eure Ideen. Bitte füllt das Antragsformular aus und haltet euch an die Vorgaben aus dieser Ausschreibung. Die Maximalförderung pro Projekt beträgt 5.000 €, in dieser Förderrunde werden bis zu 70.000 € vergeben. Antragsschluss ist der 20. März 2025, entschieden wird Anfang Mai 2025.
Wer kann beantragen und was wird gefördert?
Gemeinnützige Vereine oder andere gemeinnützige Institutionen sowie Gruppen und Einzelpersonen gemeinsam mit einem gemeinnützigen Verein können aus dem Aktionstopf beantragen.
Gefördert werden Vorhaben, die sich kritisch mit der Gesellschaft auseinandersetzen, sich mit Antisemitismus, Sexismus, Rassismus und anderen Ideologien der Ungleichheit beschäftigen oder Projekte, die die Shoah oder den Nationalsozialismus thematisieren.
Dies können Veranstaltungen, Öffentlichkeitskampagnen, Publikationen und andere Aktionen sein. Eine Teilfinanzierung kann beantragt werden, d.h. die Förderung der MONOM Stiftung kann Teil eines größeren Projektes sein, bei dem schon andere Mittel bewilligt wurden und dort auch für den Eigenanteil verwendet werden.
Förderfähig sind Kosten, die mit dem Projekt verbunden sind, wie Personalkosten (auch anteilig), Honorare, kleinere Anschaffungen, Reisekosten für Referent:innen, Druckkosten, Raummieten u. ä. Eine Büropauschale (für jegliche Overheadkosten wie Strom, Internet, Bürobedarf) von bis zu 500 € kann angesetzt werden. Diese muss nicht en détail abgerechnet werden.
Vereine, deren Arbeitsschwerpunkte Ideologien der Ungleichheit oder die Beschäftigung mit dem Nationalsozialismus sind, und Einrichtungen, die sich erkennbar im Alltag gegen Diskriminierungen engagieren, werden vorrangig berücksichtigt.
Was und wer wird nicht gefördert?
Von der Förderung ausgeschlossen sind reine Film- und Theaterproduktionen o.ä., auch wenn deren Inhalte zu den ausgeschriebenen Themen passen.
Projekte mit den Schwerpunkten Ernährung, Natur, Umwelt- oder Klimaschutz und interne wie externe Fortbildungen werden ebenfalls nicht gefördert.
Der beantragende Verein muss mindestens einen Satzungszweck mit der MONOM Stiftung teilen (siehe www.monom-stiftung.org/ueber-uns) und hauptsächlich innerhalb Deutschlands aktiv sein.
Die MONOM Stiftung agiert bundesweit und möchte vielen Akteur:innen eine Chance auf Förderung bieten. Deshalb erhalten Vereine oder Gruppen in der Regel nur eine Förderung innerhalb von zwölf Monaten.
Formalia
Zu einem vollständigen Antrag gehören: das Antragsformular, ein Finanzplan, Eure Satzung und Euer Freistellungsbescheid.
Das Antragsformular muss vollständig digital ausgefüllt und unterschrieben werden.
Der Finanzplan muss nach der MONOM-Vorlage ebenfalls ausgefüllt und als PDF gespeichert werden.
Formular, Finanzplan, Satzung und Freistellungsbescheid werden zu einem PDF zusammengefügt und als ein Anhang per Mail mit der Betreffzeile Aktionsförderung an antrag@monom-stiftung.org gesendet. Wir öffnen keine anderen Dateiformate.
Bitte keine weiteren Anhänge, wie Anschreiben oder Vereinsbroschüren schicken.
Diese Formalia erleichtern die Arbeit der Stiftung und sollen allen Antragsteller:innen gleiche Chancen ermöglichen. Bewerbungen, die die Formalia nicht einhalten, werden nicht berücksichtigt.
Fragenzur Antragstellung können gerne und ausschließlich per Mail an info@monom-stiftung.org gestellt werden. Es erhöht Eure Chancen nicht, wenn Ihr vorher mit uns Kontakt aufnehmt. Bitte lest, bevor Ihr uns schreibt, die gesamte Ausschreibung durch und schaut, ob Eure Frage darin bereits beantwortet wird.
Weitere Hinweise findet Ihr in unseren Tipps zur Antragstellung.
Im Formular wollen wir von Euch erfahren:
1. Wer beantragt?
Name, Adresse, Homepage, ggf. soziale Medien
(Vertragspartner:innen der MONOM Stiftung kann nur ein Träger werden, dessen Gemeinnützigkeit steuerrechtlich anerkannt ist.)
Ansprechpartner:in für den Antrag, inkl. Name, E-Mail und ggf. Telefonnummer
Datum des aktuellen Freistellungsbescheids und die gemeinnützigen Zwecke, die darin genannt werden.
2. Warum passt Ihr zu MONOM Stiftung?
Kurze Vorstellung der Initiative/ des Vereins inklusive relevanter Links zu eurem Engagement i.B.a. die Themen der MONOM Stiftung.
3. Was wollt Ihr machen?
Beschreibt uns Euer Projekt so genau, wie bereits möglich.
Genauer werden die einzelnen Punkte im Formular erklärt.
Auswahlverfahren
Eine Beantragung ist bis zum 20. März 2025 möglich. Die Projekte sollen in der Regel noch nicht begonnen haben und in 2025 durchgeführt werden. Ausnahmen sind möglich. Beschreibt im Antrag ehrlich den Stand Eurer Planung und fragt gegebenenfalls nach vorzeitigem Maßnahmebeginn. Die Maximalförderung für ein Projekt beträgt 5.000 €, in dieser Förderrunde werden bis zu 70.000 € vergeben.
Jede Bewerbung wird zunächst in formaler Hinsicht und auf ihre Aussicht auf Erfolg geprüft. Bewerbungen, die in die engere Wahl kommen, werden von einem Team aus Mitarbeitenden und Stiftungsvorstand begutachtet.
Sollten zu viele Anträge in die engere Wahl kommen, behalten wir uns vor aus diesen, die zu fördernden Projekte auszulosen.
Die Entscheidung wird Anfang Mai 2025 getroffen. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden alle Beantragenden informiert. Individuelle Auskünfte werden nicht erteilt, Absagen werden nicht begründet.
Fördergrundsätze und Datenschutz
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Die MONOM Stiftung fördert keine Personen oder Einrichtungen, die Diskriminierung aufgrund von Alter, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Nationalität, Behinderung, Religion, sexueller Orientierung oder sozioökonomischem Hintergrund befürworten, unterstützen oder aktiv praktizieren. Hierzu zählen unter anderem die Unterstützung oder öffentliche Befürwortung von Boykottaufrufen (wie z.B. der BDS Kampagne) gegen Menschen oder Produkte aus Israel sowie der Ausschluss bestimmter Personengruppen von Veranstaltungen (Ausnahme sind empowernde Konzepte, die sich speziell an eine marginalisierte Gruppe richten).
Bei öffentlichen Veranstaltungen sollen Podien/ Panel/ Bühnen etc. heterogen besetzt werden; die Mindestanforderung ist, dass reine Männerrunden vermieden werden. Gleiches gilt für Autor:innen bei Publikationen.
Die Daten der Antragsteller:innen werden so lange von der MONOM Stiftung gespeichert und verwendet, wie es für die Förderung notwendig ist bzw. wie es gesetzlich vorgeschrieben ist. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, soweit dies nicht für die geplante Förderung des Projekts notwendig ist. Bei einer Förderzusage werden der Name der beantragenden Einrichtung und des Projektes sowie der Projektinhalt von der MONOM Stiftung veröffentlicht.
Mit der Beantragung wird diesen Fördergrundsätzen ausdrücklich zugestimmt.