Monom
Akuthilfefonds
Förderhöhe i.d.R. 2.000 €
ohne Frist
Für selbstverwaltete Zentren
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Mit dem Akuthilfefonds unterstützen die MONOM Stiftung selbstverwaltete Zentren, Wohnprojekte, queere Cafés, Veranstaltungsräume und ähnliche Orte schnell und unbürokratisch bei akutem Bedarf. Es werden daher keine Projektideen, Veranstaltungsreihen o.ä. gefördert.
Eine Beantragung ist laufend möglich. Die Förderung beträgt in der Regel bis zu 2.000 €, es wird aber individuell entschieden. Über die Vergabe entscheidet ein Team aus Mitarbeitenden und Stiftungsvorstand.
Was wird gefördert und wer kann beantragen?
Gefördert wird, wenn plötzlich und unerwartet Kosten entstehen zum Beispiel:
- wenn Ihr angegriffen wurdet und der Schaden behoben werden muss,
- wenn Ihr Euch gegen Diffamierungen rechtlich wehren müsst,
- wenn Sicherheitsmaßnahmen erneuert werden müssen,
z. B. bessere Türschlösser oder Beleuchtung.
Die Förderung erfolgt aus Mitteln der Spendenkampagne Alles beginnt im Zentrum. In der Regel werden bis zu 2.000 € bewilligt, aber wir entscheiden individuell.
Erklärt uns also gerne, warum Ihr, wie viel, wofür benötigt.
Bewerben können sich ausschließlich gemeinnützige Vereine/Träger, die:
- einen Raum jenseits des Mainstreams betreiben,
- sich selbstorganisieren/ verwalten/ kollektiv arbeiten,
- sich als Orte des Austauschs, der Kritik und Debatte verstehen,
- einen aktuellen Freistellungbescheid haben und
- unsere Fördergrundsätze teilen.
Wenn ihr so ein Zentrum betreibt, aber keinen gemeinnützigen Trägerverein habt, meldet euch vor der Beantragung bei uns. Wir finden gerne mit euch einen Weg.
Formalia
Die Antragstellung erfolgt über unser Formular (PDF, gerne digital unterschrieben). Im Formular fragen wir nach Eurer Notlage (was ist passiert, wofür wird das Geld benötigt?) und nach einer kurzen Vorstellung Eurer Arbeit.
Zusätzlich zum Formular benötigen wir
· Euren aktuellen Freistellungsbescheid und
· Eure Vereinssatzung
Sendet Euren vollständigen Antrag (Formular, Freistellungsbescheid, Satzung) im PDF-Format an antrag@allesbeginntimzentrum.org mit der Betreffzeile Akuthilfefonds.
Auswahlverfahren
Wir versuchen, schnell auf akute Situationen zu reagieren. Über die Vergabe entscheidet ein kleines Gremium aus dem Stiftungsvorstand der MONOM Stiftung und Mitgliedern der Kampagne Alles beginnt im Zentrum.
Eine Rückmeldung erhaltet Ihr innerhalb von ca. 14 Tagen.
Wenn Ihr Fragen habt, meldet Euch direkt bei Annika unter antrag@allesbeginntimzentrum.org.
Fördergrundsätze und Datenschutz
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Die MONOM Stiftung fördert keine Personen, Gruppen oder Organisationen, die offen diskriminierende Haltungen vertreten, unterstützen oder praktizieren.
Dies schließt jede Form der Diskriminierung aufgrund von: Alter, ethnischer oder kultureller Herkunft, Geschlecht oder geschlechtlicher Identität, Nationalität, körperlicher, geistiger oder psychischer Beeinträchtigung, Religion, sexueller Orientierung und sozioökonomischem Status ein.
Die MONOM Stiftung fördert keine Initiativen, die Boykottaufrufe (wie die BDS-Kampagne) gegen jüdische Menschen oder Produkte aus Israel unterstützen oder die das Existenzrecht Israels in Frage stellen.
Die Daten der Antragsteller:innen werden so lange von der MONOM Stiftung gespeichert und verwendet, wie es für die Förderung notwendig ist bzw. wie es gesetzlich vorgeschrieben ist. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, soweit dies nicht für die geplante Förderung des Trägers notwendig ist.
Die Antragsunterlagen werden vertraulich behandelt. Bei einer Förderzusage wird der Name der beantragenden Einrichtung von der MONOM Stiftung, z.B. im Rahmen der Kampagne Alles beginnt im Zentrum, veröffentlicht.
Mit der Beantragung wird diesen Fördergrundsätzen und den Datenschutzhinweisen ausdrücklich zugestimmt.