Monom

Finishline Stipendium

€ 1.350 im Monat für 3-5 Monate

Nächste Ausschreibung Q IV 2024

Für Promovierende

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Ausschreibung Finishline-Stipendium

Aktuell ist das Stipendium nicht ausgeschrieben. Wir dokumentieren hier die vergangene Ausschreibung. Voraussichtlich wird das Stipendium Ende 2024 erneut ausgeschrieben.

Die MONOM Stiftung unterstützt mit dem Finishline-Stipendium Promovierende, die bereits am Ende ihrer Promotion stehen, für drei bis fünf Monate. Der mögliche Abschluss im Förderzeitraum ist in der Bewerbung darzustellen und von einer/ einem Betreuer:in zu bestätigen.

Das Thema der Promotion und das Engagement der Antragsteller:in müssen zu den Kernthemen der MONOM Stiftung passen.
Als Kernthemen verstehen wir für dieses Stipendium: die Beschäftigung mit dem Nationalsozialismus und der Shoah sowie die kritische Auseinandersetzung mit Ideologien und Realitäten der Ungleichheit. Dazu gehören zum Beispiel Antisemitismus, Rassismus, Sexismus und Homophobie sowie sozioökonomische Ungleichheitsfaktoren. Dissertationen, die sich theoretische mit Gesellschaft und Staat auseinandersetzen, können ebenfalls eingereicht werden.

Es werden drei Stipendien vergeben. Das Stipendium ist mit 1.350 € monatlich dotiert. Wer ein Kind oder mehrere Kinder verantwortlich betreut, kann eine Erhöhung um 155€ pro Monat beantragen. Der Beginn des Stipendiums kann zwischen Januar und Mai 2024 selbst gewählt werden. Das Stipendium kann für drei bis fünf Monate beantragt werden.

Aufbau des formlosen Antrags

Für eine Bewerbung um ein Finishline-Stipendium ist Folgendes notwendig einzureichen:

1.     Bewerbungsschreiben (max. 2 Seiten)
In dem Schreiben soll das Engagement der Beantragenden im Bereich der Kernthemen der MONOM Stiftung im Fokus stehen. Dies kann zum Beispiel in Form von ehrenamtlicher oder beruflicher Tätigkeit, Projektarbeit, Engagement für Bedürftige, aber auch über publizistische Tätigkeit dargelegt werden.
In dem Schreiben können Sie, wenn Sie möchten, auf zusätzliche, persönliche Faktoren hinweisen, die ein zügiges Abschließen der Promotion erschwert haben, z.B. weil Sie die Dissertation in ihrer Zweit- oder Drittsprache verfassen, weil ökonomische Bedingungen parallele Lohnarbeit erfordern oder weil Diskriminierungserfahrungen ihren Alltag belasten.

2.      Übersicht über die Promotion (2-4 Seiten)
Stellen Sie hier dar, seit wann an der Dissertation gearbeitet wird, an welchem Punkt sie sich befindet und wie das Stipendium dabei hilft, den Abschluss zu erreichen. Teil dieser Übersicht muss eine allgemeinverständliche Zusammenfassung des Dissertationsprojekts auf ca. einer Seite sein sowie ein Arbeits- und Zeitplan bis zur voraussichtlichen Abgabe der Dissertation. Aus dem Zeitplan soll erkennbar sein, für welchen Zeitraum das Stipendium beantragt wird, zum Beispiel von Februar bis Mai 2024.

3.      Tabellarischer Lebenslauf (1- 2 Seiten), bitte verzichten Sie auf ein Foto.

4.     Belege für das Engagement (1-3 Seiten)
Bitte belegen Sie das Engagement, auf das Sie im Bewerbungsschreiben hinweisen. Hierzu zählen z.B. eigene Texte, Publikationslisten mit Links, Veranstaltungsankündigungen, Bestätigungsschreiben von Gruppenmitgliedern, Praktikumszeugnisse etc.
Wir akzeptieren Vieles als Nachweis des Engagements. Sie können uns auch darlegen, warum ein Nachweis nicht möglich ist, zum Beispiel weil in einer Gruppe ohne Vereinsstatus o.ä. agiert wird. Dann sollte mindestens eine Ansprechperson mit Namen und einer Kontaktmöglichkeit benannt werden. Bitte treffen Sie eine aussagekräftige Auswahl, die für
Außenstehende nachvollziehbar ist.

5.      Befürwortungsschreiben einer der Promotionsbetreuer:innen
Das Schreiben soll Aussagen zum Stand der Promotion beinhalten und bestätigen, dass ein Abschluss der Promotion im Förderzeitraum realistisch möglich ist.
Das Befürwortungsschreiben soll an die MONOM Stiftung adressiert werden und persönlich unterschrieben sein.

Formalia

Antragsschluss ist der 22. September 2023.

Alle Dokumente müssen in einer PDF Datei zusammengefasst werden, ein Inhaltsverzeichnis kann gerne Teil des PDFs sein. Ein weiteres Anschreiben ist nicht notwendig.
Die Bewerbungsdatei ist nach diesem Muster zu benennen:

           2023_Vorname_Nachname_Finishline.pdf

Sollten Sie das Befürwortungsschreiben nicht innerhalb der Antragsfrist erhalten, kann dieses bis zum 13.10.2023 nachgereicht werden.Bitte beachten Sie, dass kein anderes der notwendigen Dokumente nachgereicht werden kann.

Bitte senden Sie Ihren vollständigen Antrag mit der Betreffzeile Finishline ausschließlich per Mail an Katharina Hamann, [email protected].

Die Formalia erleichtern die Arbeit der Stiftung und sollen allen Antragsteller:innen gleiche Chancen ermöglichen.

Bewerbungen, die nicht dem angegebenen Aufbau folgen und die Formalia nicht einhalten, werden nicht berücksichtigt.

Fragen zur Antragsstellung stellen Sie bitte ausschließlich per Mail an [email protected]. Bitte lesen Sie vor einer Kontaktaufnahme die gesamte Ausschreibung durch.

Wer kann beantragen und was wird gefördert?

Das Promotionsvorhaben muss an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland angemeldet und zugelassen worden sein sein und auf Deutsch oder Englisch verfasst werden.

Das Thema der Arbeit muss in die Kernbereiche der MONOM Stiftung fallen. Die beantragende Person muss zusätzlich in diesen Kernbereichen ein aktuelles, persönliches Engagement nachweisen.

Uns interessieren die promovierende Person und das Thema der Promotion. Keine Auswirkungen auf die Auswahl haben zum Beispiel Abiturnoten, die Dauer des Studiums oder ob bereits ein Studium abgebrochen wurde. Es gibt keine Altersbegrenzung für das Finishline-Stipendium.

Was wird erwartet und wer wird nicht gefördert?

Der Stipendiat bzw. die Stipendiatin ist verpflichtet, spätestens vier Wochen nach Abschluss der Stipendienlaufzeit einen kurzen Abschlussbericht (1-2 Seiten) über den Verlauf des Stipendiums und den aktuellen Stand des Promotionsprojekts einzureichen.

Ebenso ist der/die Stipendiat:in verpflichtet die MONOM Stiftung als Förderin im Vorwort zu nennen, wenn es zu einer Veröffentlichung der Arbeit kommt.

Nicht gefördert werden Personen, die für die Promotion im gleichen Zeitraum mit anderen Mitteln gefördert werden.

Personen, die gegen die Fördergrundsätze der MONOM Stiftung verstoßen werden nicht gefördert. Die MONOM Stiftung behält es sich vor, bei unwahren Angaben eine Förderzusage zu widerrufen oder bei Verstoß gegen die Förderrichtlinien die Zahlungen einzustellen bzw. geleistete Zahlungen zurückzufordern. Genau wird dies im Stipendiumsvertrag geregelt.

Auswahlverfahren

Vorrangig berücksichtigt werden Anträge, aus denen hervorgeht, dass sich der Abschluss der Promotion aufgrund des aktuellen gesellschaftlichen Engagements des/der Antragsteller:in verschoben hat.

Die Anträge werden zunächst in formaler Hinsicht und auf ihre Aussicht auf Förderung geprüft. Anträge, die in die engere Wahl kommen, werden von einem Gremium begutachtet.
Diesem Gremium der MONOM Stiftung gehören Prof. Dr. Drorit Lengyel von der Universität Hamburg, Dr. David Kowalski vom Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk, Annika Sominka Projektmanagerin der MONOM Stiftung und Katharina Hamann aus dem Stiftungsvorstand an. Gegebenenfalls wird mit potenziellen Stipendiat:innen ein Auswahlgespräch geführt.

Die Entscheidungen werden voraussichtlich im Dezember 2023 bekannt gegeben. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden alle Beantragenden informiert.
Individuelle Auskünfte werden nicht erteilt, Absagen werden nicht begründet.

Die Antragsunterlagen werden vertraulich behandelt und im Falle einer Absage spätestens drei Monate nach Mitteilung der Entscheidung vernichtet.

Unsere Fördergrundsätze

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Die MONOM Stiftung fördert keine Personen, die Diskriminierung aufgrund von Alter, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Nationalität, Behinderung, Religion, sexueller Orientierung oder sozioökonomischem Hintergrund befürworten, unterstützen oder aktiv praktizieren. Hierzu zählt unter anderem die Unterstützung oder öffentliche Befürwortung von Boykottaufrufen (wie z.B. die BDS Kampagne) gegen Menschen oder Produkte aus Israel.

Die Daten der Antragsteller:innen werden so lange von der MONOM Stiftung gespeichert und verwendet, wie es für die Förderung notwendig ist bzw. wie es gesetzlich vorgeschrieben ist. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, soweit dies nicht für die geplante Förderung notwendig ist. Bei einer Förderzusage werden die Namen der Stipendiat:innen, Titel und Inhalt der Promotionsprojekte und die betreuenden Hochschulen von der MONOM Stiftung veröffentlicht.

Mit der Beantragung wird diesen Fördergrundsätzen ausdrücklich zugestimmt.