Monom

Kleine Hilfe

Förderhöhe bis € 1.500

11.10.2024

Für gemeinnützige Vereine

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Ausschreibung Kleine Hilfe

Für die Beantragung muss das Antragsformular verwendet werden. Die Maximalförderung beträgt 1.500 €, in dieser Förderrunde werden bis zu 30.000 € vergeben. Über die Vergabe entscheidet ein Team aus Mitarbeitenden und Stiftungsvorstand. Die Entscheidung wird im November 2024 getroffen.

Wer kann beantragen und was wird gefördert?

Gemeinnützige Einrichtungen sowie Gruppen und Einzelpersonen gemeinsam mit einem eingetragenen gemeinnützigen Verein können die Kleine Hilfe beantragen, um ein aktuelles Loch in der Finanzierung zu stopfen. Die Arbeit des Vereins muss zu den Kernthemen der Stiftung passen.

Fehlt euch gerade etwas Geld? Vielleicht habt ihr unvorhergesehene Ausgaben, weil ihr die Nebenkostenabrechnung nicht abfangen könnt, weil euch ein Anwalt beraten muss oder weil die Tischtennisplatte kaputt gegangen ist. Vielleicht wird zum Anfang des Jahres ein Zuschuss zu den Personalkosten oder der Miete gebraucht, weil die Förderung erst im April überwiesen wird. Vielleicht braucht ihr mehr Secu, weil Ihr antisemitisch bedroht werdet.

Dieser Topf ist offen für Vieles, der Fokus liegt auf akuter finanzieller Hilfe, das Geld soll bis März 2025 verwendet werden.

Anschaffungen und (anteilige) Miet-, Sach- und Personalkosten können beantragt werden.

Was und wer wird nicht gefördert?

Die Kleine Hilfe möchte bei Unvorhergesehenem helfen und aktuelle Löcher stopfen. Somit sind z. B. Teilfinanzierungen von zukünftigen Projekten oder neue Veranstaltungen hier nicht förderfähig.

Vereine oder Gruppen, die in 2024 bereits Förderung von der MONOM Stiftung erhaltenhaben, werden nachrangig berücksichtigt. Bitte beachtet: Das Gleiche wird auch im kommenden Jahr gelten, also verringert eine Förderung bei dieser Kleinen Hilfe die Chancen auf eine Zusage in einer anderen Ausschreibung 2025.

Der beantragende Verein muss mindestens einen Satzungszweck mit der MONOM Stiftung teilen (unsere Satzung: www.monom-stiftung.org/ueber-uns) und hauptsächlich in Deutschland aktiv sein.

Formalia

Das Antragsformular muss vollständig digital ausgefüllt werden.

Das ausgefüllte und unterschriebene Formular wird als PDF Anhang per Mail mit der Betreffzeile Kleine Hilfe an: antrag@monom-stiftung.org gesendet. Die Unterschrift kann digital sein.


Der aktuelle Freistellungsbescheid und die Satzung der beantragenden, gemeinnützigen Einrichtung werden ebenfalls als PDF an diese Mail angehängt.

Alle Anhängen müssen PDFs sein. Wir öffnen keine anderen Dateiformate. Bitte keine weiteren Anhänge, wie Anschreiben, Haushaltpläne o.ä.! 


Ihr müsst einen aktuellen Freistellungsbescheid anhängen, eine vorläufige Anerkennung der Gemeinnützigkeit reicht bei der Kleinen Hilfe nicht aus.

Diese Formalia erleichtern die Arbeit der Stiftung und sollen allen Antragsteller:innen gleiche Chancen ermöglichen. Bewerbungen, die die Formalia nicht einhalten, werden nicht berücksichtigt.

Fragen zur Antragstellung können gerne und ausschließlich per Mail an info@monom-stiftung.org gestellt werden. Es erhöht Eure Chancen nicht, wenn Ihr vorher mit uns Kontakt aufnehmt. Bitte lest, bevor Ihr uns schreibt, die gesamte Ausschreibung durch und schaut, ob Eure Frage darin bereits beantwortet wird.
Weitere Hinweise findet ihr in unseren Tipps zur Antragstellung.

Im Formular wollen wir u.a. erfahren:

1. Wer beantragt?

Name, Adresse, Homepage, Datum des Freistellungsbescheids (Vertragspartner:in der MONOM Stiftung kann nur ein Verein werden, dessen Gemeinnützigkeit steuerrechtlich anerkannt ist.)

Ansprechpartner:in für den Antrag, inkl. Name, E-Mail, Telefonnummer

2. Warum passt Ihr zur MONOM Stiftung?

Wer seid ihr, seit wann gibt es euch, wofür/ wogegen/ für wen engagiert ihr euch, warum passt ihr zu uns, wie ist das Team zusammengesetzt?

3. Warum braucht ihr Geld?

Erläutert uns kurz und präzise, wofür ihr die Kleine Hilfe benötigt.

Auswahlverfahren

Eine Beantragung ist bis zum 11. Oktober 2024 möglich. Die Maximalförderung beträgt 1.500 €, in dieser Förderrunde werden bis zu 30.000 € vergeben. Über die Vergabe entscheidet ein Team aus Mitarbeitenden und Stiftungsvorstand. Die Entscheidung wird im November 2024 getroffen.
Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden alle Beantragenden informiert. Individuelle Auskünfte werden nicht erteilt, Absagen werden nicht begründet.

Fördergrundsätze und Datenschutz

Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Die MONOM Stiftung fördert keine Personen oder Einrichtungen, die Diskriminierung aufgrund von Alter, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Nationalität, Behinderung, Religion, sexueller Orientierung oder sozioökonomischem Hintergrund befürworten, unterstützen oder aktiv praktizieren. Hierzu zählen unter anderem der Ausschluss von bestimmten Personengruppen von Veranstaltungen (Ausnahme sind empowernde Konzepte, die sich speziell an eine diskriminierte Gruppe richten) und die Unterstützung oder öffentliche Befürwortung von Boykottaufrufen (wie z.B. die BDS Kampagne) gegen Menschen oder Produkte aus Israel.

Bei öffentlichen Veranstaltungen ist bei der Planung darauf zu achten, dass Podien/ Panel/ Bühnen etc. heterogen besetzt werden, die Mindestanforderung ist, dass reine Männerrunden vermieden werden.

Die Daten der Antragsteller:innen werden so lange von der MONOM Stiftung gespeichert und verwendet, wie es für die Förderung notwendig ist bzw. wie es gesetzlich vorgeschrieben ist. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, soweit dies nicht für die geplante Förderung des Projekts notwendig ist.


Die Antragsunterlagen werden vertraulich behandelt. Bei einer Förderzusage werden der Name der beantragenden Einrichtung und des Projektes sowie der Projektinhalt von der MONOM Stiftung veröffentlicht.

Mit der Beantragung wird diesen Fördergrundsätzen ausdrücklich zugestimmt.