Monom

Kleine Hilfe

Förderhöhe bis € 1.500

10. Oktober 2025

Für gemeinnützige Vereine

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Ausschreibung Kleine Hilfe

Für die Beantragung muss das Antragsformular verwendet werden. Die Maximalförderung beträgt 1.500 €, in dieser Förderrunde werden bis zu 35.000 € vergeben. Über die Vergabe entscheidet ein Team aus Mitarbeitenden und Stiftungsvorstand. Die Entscheidung wird Anfang Dezember 2025 getroffen.

Wer kann beantragen und was wird gefördert?

Gemeinnützige Einrichtungen sowie Gruppen gemeinsam mit einem eingetragenen gemeinnützigen Verein können die Kleine Hilfe beantragen, um ein aktuelles Loch in der Finanzierung zu stopfen. Die Arbeit des Vereins muss zu den Kernthemen der Stiftung passen.
Darunter verstehen wir, sich kritisch mit der Gesellschaft auseinanderzusetzen, sich mit Antisemitismus, Sexismus, Rassismus und anderen Ideologien der Ungleichheit zu beschäftigen oder Shoah und Nationalsozialismus zu thematisieren.

Fehlt euch gerade etwas Geld? Vielleicht habt ihr unvorhergesehene Ausgaben, weil ihr die Nebenkostenabrechnung nicht abfangen könnt, weil euch eine Anwältin beraten muss oder weil die Kaffeemaschine kaputt gegangen ist. Vielleicht braucht ihr mehr Secu, weil Ihr antisemitisch bedroht werdet.

Dieser Topf ist offen für Vieles, der Fokus liegt auf akuter finanzieller Hilfe, das Geld soll planmäßig bis März 2026 verwendet werden.

Anschaffungen und (anteilige) Miet-, Sach- und Personalkosten können beantragt werden.

Was und wer wird nicht gefördert?

Die Kleine Hilfe möchte bei Unvorhergesehenem helfen und aktuelle Löcher stopfen. Somit sind z. B. Teilfinanzierungen von zukünftigen Projekten oder neue Veranstaltungen hier nicht förderfähig.

Vereine oder Gruppen, die in 2025 bereits Förderung von der MONOM Stiftung erhaltenhaben, werden nachrangig berücksichtigt. Bitte beachtet: Das Gleiche wird auch im kommenden Jahr gelten, also verringert eine Förderung bei dieser Kleinen Hilfe die Chancen auf eine Zusage in einer anderen Ausschreibung 2026.

Der beantragende Verein muss bisher bereits zu den Kernthemen der MONOM Stiftung arbeiten und hauptsächlich in Deutschland aktiv sein.

Formalia

Zu einem vollständigen Antrag gehören: das Antragsformular, Eure Satzung und Euer Freistellungsbescheid.
Das Antragsformular muss vollständig digital ausgefüllt werden.

Das ausgefüllte und unterschriebene Formular wird als PDF Anhang per Mail mit der Betreffzeile Kleine Hilfe an: antrag@monom-stiftung.org gesendet. Die Unterschrift kann sehr gerne digital sein.


Der aktuelle Freistellungsbescheid und die Satzung der beantragenden, gemeinnützigen Einrichtung werden ebenfalls als PDF an diese Mail angehängt.

Alle Anhängen müssen PDFs sein. Wir öffnen keine anderen Dateiformate. Bitte keine weiteren Anhänge wie Anschreiben, Haushaltspläne o.ä.! 


Ihr müsst einen aktuellen Freistellungsbescheid anhängen, eine vorläufige Anerkennung der Gemeinnützigkeit reicht bei der Kleinen Hilfe nicht aus.

Diese Formalia erleichtern die Arbeit der Stiftung und sollen allen Antragsteller:innen gleiche Chancen ermöglichen.
Bewerbungen, die die Formalia nicht einhalten, werden nicht berücksichtigt.

Fragen zur Antragstellung können gerne und ausschließlich per Mail an info@monom-stiftung.org gestellt werden. Es erhöht Eure Chancen nicht, wenn Ihr vorher mit uns Kontakt aufnehmt. Bitte lest, bevor Ihr uns schreibt, die gesamte Ausschreibung durch und schaut, ob Eure Frage darin bereits beantwortet wird.
Weitere Hinweise findet ihr in unseren Tipps zur Antragstellung.

Im Formular wollen wir u.a. erfahren:

1. Wer beantragt?

Name, Adresse, Homepage, Datum des Freistellungsbescheids (Vertragspartner:in der MONOM Stiftung kann nur ein Verein werden, dessen Gemeinnützigkeit steuerrechtlich anerkannt ist.)

Ansprechpartner:in für den Antrag, inkl. Name, E-Mail, Telefonnummer

2. Warum passt Ihr zur MONOM Stiftung?

Wer seid ihr, seit wann gibt es euch, wofür/ wogegen/ für wen engagiert ihr euch, warum passt ihr zu uns, wie ist das Team zusammengesetzt?

3. Warum braucht ihr Geld?

Erläutert uns kurz und präzise, wofür ihr die Kleine Hilfe benötigt.

Auswahlverfahren

Eine Beantragung ist bis zum 10. Oktober 2025 möglich. Die Maximalförderung beträgt 1.500 €, in dieser Förderrunde werden bis zu 35.000 € vergeben. Jeder Antrag wird zunächst in formaler Hinsicht und auf seine Aussicht auf Erfolg geprüft. Bewerbungen, die in die engere Wahl kommen, werden von einem Team aus Mitarbeitenden und Stiftungsvorstand begutachtet. Sollten zu viele Anträge in die engere Wahl kommen, behalten wir uns vor, aus diesen die zu fördernden Projekte auszulosen.
Die Entscheidung wird Anfang Dezember getroffen.
Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden alle Beantragenden informiert. Individuelle Auskünfte werden nicht erteilt, Absagen werden nicht begründet.

Fördergrundsätze und Datenschutz

Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Die MONOM Stiftung fördert keine Personen, Gruppen oder Organisationen, die diskriminierende Haltungen vertreten, unterstützen oder praktizieren.
Dies schließt jede Form der Diskriminierung aufgrund von: Alter, ethnischer oder kultureller Herkunft, Geschlecht oder geschlechtlicher Identität, Nationalität, körperlicher, geistiger oder psychischer Beeinträchtigung, Religion, sexueller Orientierung und sozioökonomischem Status ein.

Veranstaltungen oder Projekte, die bestimmte Personengruppen ohne nachvollziehbaren Kontext ausschließen, werden nicht gefördert.
Empowernde Formate, die sich gezielt an marginalisierte Gruppen richten, sind ausdrücklich förderfähig.

Die MONOM Stiftung fördert keine Initiativen, die Boykottaufrufe (wie die BDS-Kampagne) gegen jüdische Menschen oder Produkte aus Israel unterstützen oder die das Existenzrecht Israels in Frage stellen.

Wir erwarten von geförderten Veranstaltungen, dass Panels, Bühnen oder Diskussionen heterogen besetzt sind. Reine Männerrunden entsprechen nicht unseren Mindeststandards und sind zu vermeiden.

Die Daten der Antragsteller:innen werden so lange von der MONOM Stiftung gespeichert und verwendet, wie es für die Förderung notwendig ist bzw. wie es gesetzlich vorgeschrieben ist. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, soweit dies nicht für die geplante Förderung des Projekts notwendig ist.

Die Antragsunterlagen werden vertraulich behandelt. Bei einer Förderzusage werden der Name der beantragenden Einrichtung und des Projektes sowie der Projektinhalt von der MONOM Stiftung veröffentlicht.

Mit der Beantragung wird diesen Fördergrundsätzen ausdrücklich zugestimmt.